Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Julia Naber
Performance Strategy & Paid Social
Wien, Österreich
hallo@julianaber.com
julianaber.com

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Julia Naber, nachfolgend „Julia Naber“, und ihren Auftraggeber:innen.

1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer:innen, Unternehmen, Agenturen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige unternehmerisch handelnde Organisationen. Verträge mit Verbraucher:innen sind auf Grundlage dieser AGB nicht vorgesehen.

1.3 Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Performance Strategy, Paid Social, Social-Media-Strategie, Kampagnenplanung, Content Strategy, Redaktionsplanung, Creative Strategy, Copywriting, Content- und Formatentwicklung, Reporting und Analyse, Beratung, Creator- und Influencer-Kooperationen sowie Projekt- und Kampagnenkoordination.

1.4 Grundlage des jeweiligen Auftrags sind das Angebot, die Auftragsbestätigung, ein schriftliches Briefing, eine Leistungsbeschreibung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Julia Naber diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.6 Schriftlich im Sinne dieser AGB umfasst auch die Kommunikation per E-Mail.


2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.

2.2 Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche Annahme eines Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den auf Wunsch des Auftraggebers erfolgenden Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.3 Angebote und Kalkulationen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationen und dem vereinbarten Leistungsumfang.

2.4 Änderungen des Briefings, zusätzliche Anforderungen, weitere Formate, neue Kampagnen, zusätzliche Märkte, kurzfristige Sonderanfragen oder sonstiger Mehraufwand können zu einer Anpassung des Honorars und des Zeitplans führen. Ein solcher Mehraufwand wird vor Durchführung nach Möglichkeit mit dem Auftraggeber abgestimmt.


3. Leistungsumfang

3.1 Julia Naber erbringt ausschließlich jene Leistungen und Deliverables, die im jeweiligen Angebot oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich festgehalten sind.

3.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des vereinbarten Honorars.

3.3 Julia Naber schuldet eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg.

Insbesondere werden keine bestimmten Reichweiten, Impressionen, Interaktionen, Followerzahlen, Leads, Conversions, Verkäufe, Umsätze, ROAS-Werte, Platzierungen oder Freigaben durch Plattformen garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.4 Strategische Empfehlungen, Kampagnenentscheidungen und kreative Leistungen werden auf Basis der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen, Daten, Plattformbedingungen, Erfahrungswerte und des vereinbarten Briefings erstellt.

3.5 Julia Naber erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im rechtlichen oder steuerlichen Sinn. Eine rechtliche Prüfung von Werbeaussagen, Gewinnspielen, Datenschutzfragen, Claims, Produktinformationen, Markenrechten oder branchenspezifischen Pflichtangaben ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und durch entsprechend qualifizierte Dritte durchgeführt wird.


4. Mitwirkung und Freigaben

4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Brand Assets, Ansprechpartner:innen, Entscheidungen und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Produkte, Preise, Claims, Marken, Texte, Bilder, Videos, Musik, Daten und sonstigen Materialien verantwortlich.

4.3 Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu entsprechenden Terminverschiebungen und zusätzlichem Honorar führen.

4.4 Konzepte, Redaktionspläne, Texte, Kampagnen, Anzeigen, Postings, Kooperationen und sonstige Inhalte sind vom Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Frist zu prüfen und freizugeben.

4.5 Erfolgt eine erforderliche Freigabe nicht rechtzeitig, verschieben sich damit verbundene Veröffentlichungs-, Kampagnen- und Liefertermine entsprechend. Julia Naber ist nicht verpflichtet, Inhalte ohne erforderliche Freigabe zu veröffentlichen oder Kampagnen zu starten.

4.6 Freigaben des Auftraggebers gelten zugleich als Bestätigung der sachlichen Richtigkeit der freigegebenen Inhalte sowie der Einhaltung unternehmensinterner Vorgaben.


5. Honorare, Media Budgets und Fremdkosten

5.1 Sämtliche Honorare verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.

5.2 Media Budgets beziehungsweise Ad Spend sind nicht Bestandteil des Honorars von Julia Naber, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

5.3 Media Budgets werden grundsätzlich direkt vom Auftraggeber über dessen eigenes Werbekonto an die jeweilige Plattform bezahlt.

5.4 Ebenfalls nicht im Honorar enthalten sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich angeführt, insbesondere:

Creator- und Influencer-Honorare, Produktionskosten, Fotograf:innen, Videograf:innen, Grafiker:innen, Sprecher:innen, Models, Musik- und Stocklizenzen, Software, Tools, Druck, Versand, Reisekosten, Eventkosten, Media Budgets sowie sonstige Leistungen Dritter.

5.5 Beauftragte oder verbindlich reservierte Fremdleistungen und nicht stornierbare Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

5.6 Julia Naber kann für Fremdkosten, Creator-Honorare, Media Budgets oder sonstige größere Auslagen eine Vorauszahlung verlangen.


6. Zahlung

6.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.2 Bei laufenden Betreuungen erfolgt die Abrechnung entsprechend der im Angebot vereinbarten monatlichen oder sonstigen Abrechnungsperiode.

6.3 Bei Einzelprojekten kann im Angebot eine Anzahlung, eine Meilensteinzahlung oder eine andere Zahlungsstaffel vereinbart werden.

6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Betreibungskosten für Unternehmergeschäfte.

6.5 Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen, Fremdkosten oder Media Budgets in Verzug, ist Julia Naber berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu unterbrechen.

Daraus resultierende Terminverschiebungen gehen nicht zu Lasten von Julia Naber.


7. Änderungen und Zusatzleistungen

7.1 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, ist innerhalb des vereinbarten Briefings eine angemessene Korrekturschleife Bestandteil der Leistung.

7.2 Zusätzliche Korrekturen, neue Briefingrichtungen, Änderungen bereits freigegebener Inhalte, zusätzliche Varianten, Formate, Märkte, Kampagnen oder sonstige Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Zusatzleistungen.

7.3 Zusatzleistungen können nach vorheriger Abstimmung nach Aufwand beziehungsweise zu den vereinbarten Stundensätzen oder Tagessätzen verrechnet werden.

7.4 Änderungswünsche können Auswirkungen auf vereinbarte Timings und Veröffentlichungstermine haben.


8. Konzepte, Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

8.1 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte verbleiben bei den jeweiligen Urheber:innen. Dem Auftraggeber werden die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt.

8.2 Soweit im Angebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das nicht exklusive Recht, die final freigegebenen und gelieferten Arbeitsergebnisse für die eigene Unternehmens- und Markenkommunikation zu nutzen.

Dies umfasst insbesondere die vereinbarte Nutzung auf eigenen Websites, Social-Media-Kanälen, in Präsentationen sowie – soweit die Inhalte dafür entwickelt oder freigegeben wurden – im Rahmen von Paid Social und digitaler Werbung.

8.3 Der Auftraggeber darf beauftragte Dienstleister und Agenturpartner mit der technischen Umsetzung oder Ausspielung der Inhalte betrauen, sofern die Nutzung ausschließlich für Zwecke des Auftraggebers erfolgt.

8.4 Davon nicht umfasst sind insbesondere der Weiterverkauf von Arbeitsergebnissen, eine Nutzung als eigenes Produkt für Dritte oder die Weitergabe eigenständiger strategischer Methoden, Vorlagen oder Frameworks.

8.5 Interne Strategiemodelle, Methoden, Prozesse, Templates, Reporting-Strukturen, Kalkulationen, nicht umgesetzte Ideen, Entwürfe und allgemeines Know-how von Julia Naber verbleiben bei Julia Naber.

8.6 Bei Stockmaterial, Fotos, Videos, Musik, Fonts, Creator Content oder sonstigen Inhalten Dritter gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber:innen.

8.7 Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der den jeweiligen Auftrag betreffenden Forderungen eingeräumt.


9. Paid Social, Plattformen und Reporting

9.1 Julia Naber übernimmt je nach Auftrag strategische Planung, Setup, Betreuung und Optimierung von Paid-Social-Kampagnen.

9.2 Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Werbekonten, Business Manager, Zugriffe, Tracking-Systeme, Websites, Landingpages und sonstigen technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.

9.3 Julia Naber haftet nicht für von Plattformen oder Drittanbietern verursachte Änderungen oder Einschränkungen, insbesondere:

Algorithmusänderungen, Account- oder Werbekontosperren, Ablehnungen von Anzeigen, Plattformausfälle, Trackingabweichungen, Datenverluste, Policy-Änderungen, technische Fehler oder Änderungen an Werbeprodukten und Targetingmöglichkeiten.

Dies gilt, soweit Julia Naber diese Umstände nicht selbst zu vertreten hat.

9.4 Entscheidungen von Meta, LinkedIn, Google, TikTok oder anderen Plattformen über die Zulassung, Ablehnung oder Einschränkung von Anzeigen und Accounts liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Julia Naber.

9.5 Reportings und Analysen beruhen auf den Daten der jeweils eingesetzten Plattformen, Analyse-Tools und Drittanbieter.

Julia Naber übernimmt keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit, Vergleichbarkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit von Daten, die von diesen Drittanbietern bereitgestellt werden.


10. Creator:innen, Kooperationen und Drittleister

10.1 Julia Naber kann je nach Auftrag Creator:innen, Influencer:innen, Medienpartner:innen, Produktionspartner:innen und sonstige Drittleister recherchieren, anfragen, koordinieren oder strategisch begleiten.

10.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kommen Verträge mit Creator:innen, Influencer:innen oder sonstigen Drittleistern unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittleister zustande.

10.3 Julia Naber übernimmt keine Garantie dafür, dass angefragte Personen eine Kooperation annehmen, Inhalte zu einem bestimmten Zeitpunkt veröffentlichen oder vereinbarte Reichweiten beziehungsweise wirtschaftliche Ergebnisse erzielen.

10.4 Julia Naber haftet nicht für Handlungen, Aussagen, Veröffentlichungen oder Vertragsverletzungen unabhängiger Creator:innen oder sonstiger Drittleister, soweit Julia Naber diese nicht selbst zu vertreten hat.

10.5 Honorare, Buyouts, Produktionskosten, Reisekosten, Produkte, Versand und sonstige im Rahmen einer Kooperation entstehende Fremdkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

10.6 Erforderliche Kennzeichnungen von Werbung und Kooperationen sowie vereinbarte Nutzungsrechte sind im Rahmen der jeweiligen Kooperation zu berücksichtigen.


11. Laufende Betreuung, Laufzeit und Kündigung

11.1 Für Retainer, laufende Social-Media-Betreuung und sonstige Dauerschuldverhältnisse gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.

11.2 Fehlt eine gesonderte Vereinbarung, können laufende Betreuungen von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

11.3 Bereits beauftragte Einzelprojekte, verbindlich zugesagte Kooperationen, gebuchte Fremdleistungen, Media Budgets sowie sonstige nicht stornierbare Kosten bleiben von der Kündigung unberührt.

11.4 Wird ein bereits begonnenes Einzelprojekt auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig beendet, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich eingegangene oder nicht stornierbare Kosten zu bezahlen.

11.5 Für nachweislich speziell für das Projekt reservierte Kapazitäten kann bei kurzfristiger Projektbeendigung eine angemessene Vergütung vereinbart oder verrechnet werden, soweit diese Kapazitäten nicht anderweitig eingesetzt werden können und eine entsprechende Vereinbarung oder Grundlage im jeweiligen Auftrag besteht.


12. Referenz- und Portfolionutzung

12.1 Nach öffentlicher Veröffentlichung eines Projekts darf Julia Naber den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie öffentlich zugängliche finale Arbeitsergebnisse und eine kurze Projektbeschreibung für eigene Referenz- und Portfoliozwecke verwenden.

12.2 Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf julianaber.com, in Präsentationen, Credentials, Case Studies, Social Media und vergleichbaren Eigenkommunikationsmaßnahmen.

12.3 Vertrauliche Informationen, interne Kennzahlen, nicht veröffentlichte Kampagnen, Budgets oder sonstige nicht öffentliche Inhalte werden ohne Freigabe nicht veröffentlicht.

12.4 Eine Referenznutzung entfällt oder wird entsprechend eingeschränkt, sofern ein NDA, eine vereinbarte Sperrfrist oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.


13. Datenschutz und Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

Dies betrifft insbesondere Kampagnen, Strategien, Budgets, Preise, interne Daten, Zugangsdaten, Geschäftsgeheimnisse und noch nicht veröffentlichte Projekte.

13.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

13.3 Julia Naber verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Abrechnung und Kundenbetreuung entsprechend der geltenden Datenschutzerklärung.

13.4 Soweit Julia Naber im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO vorliegt, wird bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitervereinbarung abgeschlossen.

13.5 Gesonderte schriftlich vereinbarte NDAs und Vertraulichkeitsvereinbarungen gehen diesen Regelungen vor.


14. Gewährleistung und Haftung

14.1 Der Auftraggeber hat gelieferte Leistungen nach Bereitstellung innerhalb angemessener Frist zu prüfen und erkennbare Mängel schriftlich mitzuteilen.

14.2 Als Mangel gilt eine Abweichung von ausdrücklich vereinbarten Anforderungen oder Spezifikationen.

Reine Geschmacksfragen oder nachträgliche Änderungen der gewünschten kreativen oder strategischen Richtung begründen keinen Mangel, sofern die Leistung dem vereinbarten Briefing entspricht.

14.3 Bei berechtigten Mängeln erhält Julia Naber zunächst die Möglichkeit, die betroffene Leistung innerhalb angemessener Frist zu verbessern.

14.4 Julia Naber haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sach- und Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie sonstige gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleibt unberührt.

14.5 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Julia Naber insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Plattformausfälle, Reichweitenverluste oder wirtschaftliche Ergebnisse, die nicht ausdrücklich garantiert wurden.

14.6 Julia Naber haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Informationen, Produkten, Claims, Materialien, Marken, Bildnissen, Daten oder sonstigen Inhalten beruhen, soweit Julia Naber die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.


15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. E-Mail ist ausreichend, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde.

15.2 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

15.3 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Julia Naber und dem Auftraggeber ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.

15.4 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Julia Naber als Gerichtsstand vereinbart.